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Beschwerdeverfahren

Dies ist das Beschwerdeverfahren der SKion GmbH gemäß §8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Externen weltweit eine Plattform für Beschwerden. Über diese Plattform können Verstöße bzw. Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risikolagen in geschützter Weise gemeldet werden.

Jedes mögliche Fehlverhalten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern oder sonstigen Personen in der Lieferkette gefährdet das Unternehmen. Eine positive und offene Hinweiskultur ist wichtig. Deshalb sind alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner und Betroffenen aufgefordert, Hinweise zu geben, dies gilt v.a. für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Ein Hinweis dient dazu, die Risiken zu erkennen, ihnen vorzubeugen, sie bestmöglich auszuschließen und zu beseitigen. 

Meldungen

Ein externer Dienstleister namens SafeCall nimmt die Meldungen über die o.g. Plattform entgegen. Auf diese Weise können wir das System in über 16 Sprachen anbieten, und es steht 24/7 zur Verfügung.

Oberstes Prinzip in all unseren Prozessen ist der Schutz der hinweisgebenden Person. Bei der Abgabe Ihrer Meldung können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Identität offenlegen oder anonym bleiben möchten. Sie können zwischen drei Arten von Vertraulichkeit wählen und man wird Ihre Entscheidung respektieren.

  • Bekannt: Sie können sich bei der Abgabe Ihrer Meldung damit einverstanden erklären, dass Ihre Identität gegenüber einem kleinen Kreis, die die folgende Untersuchung führen, offengelegt wird. Diese Personen werden Ihre Identität vertraulich behandeln.

  • Halb-Anonym: Alternativ können Sie Ihre Identität gegenüber SafeCall mit der Maßgabe offenlegen, dass SafeCall sie nicht mitteilt. Hierdurch ermöglichen Sie es dem Untersuchungsteam, Ihnen über SafeCall etwaige Rückfragen zu Ihrer Meldung zu stellen, ohne dass SKion Ihre Identität kennt.

  • (Vollständig) Anonym: Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrer Meldung keinen Namen u. ä. anzugeben. Auf diese Weise bleiben Sie vollständig anonym.

Wir ermutigen Sie, bei Ihrer Meldung der Weitergabe Ihrer Identität zuzustimmen (Bekannt) oder wenigstens halb-anonym zu melden. Meldungen werfen während der auf sie folgenden Untersuchungen oftmals Rückfragen auf. Vollständig anonyme Meldungen lassen es aber nicht zu, solche Rückfragen zu stellen. Dann droht die Untersuchung ergebnislos zu enden.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Datenschutzerklärung sowie die SafeCall Data Privacy Policy.

Melden Sie nichts, von dem Sie wissen, dass es falsch ist. Eine Meldung von bekanntermaßen falschen Informationen kann ernste rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Der Schutz Ihrer Identität und der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen stehen unter der Bedingung, dass Sie hinreichenden Grund für die Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen wahr sind.

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